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Ortstafeln sind eigentlich nur der nach außen sichtbare Ausdruck eines
Gemeinwesens, das aus meist historischen Gründen den Namen trägt,
den es auf den Ortstafeln zur Schau stellt. Oft liegt die Entstehungsgeschichte
eines solchen Namens im Dunklen, manchmal sind allerdings die Bezeichnungen
leicht nachvollziehbar, wie etwa beim hessischen Walldorf,
dessen Name darauf zurückzuführen ist, das die aus dem Piemont vertriebenen
Waldenser hier eine neue Heimat fanden. Oder Frankfurt
als die Furt der Franken. Der Beispiele gibt es unzählige.
| Ortstafeln (auch Orteingangs- oder Ortsausgangsschilder genannt) sind vom Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 42 - Richtzeichen) verankert. Sie kennzeichnen den Beginn oder das Ende einer geschlossenen Ortschaft, sind allerdings meistens nicht mit den Gemarkungsgrenzen identisch, sondern markieren in der Regel den Beginn der Bebauung. Hier beginnt oder endet auch die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 Km/h. | ![]() |
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Das Zeichen 310 (Vorderseite) steht am Beginn einer Ortschaft oder einer Stadt, das Zeichen 311 zeigt das Ende einer Ortschaft oder Stadt und enthält zugleich den Hinweis auf die nächste Gemeinde. Der obere Teil des Zeichens ist weiß, wenn die Ortschaft, auf die hingewiesen wird, zu derselben Gemeinde wie die soeben durchfahrene Ortschaft gehört, ansonsten ebenfalls gelb. Der Name des Ortes, den man verlässt, ist rot durchgestrichen. | |
| Die Ortstafel von Wilster in Schleswig-Holstein dürfte jedenfalls zu den am meisten verbreiteten in Deutschland zählen, weil sie in der Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik dargestellt ist. | ![]() |
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Kontaktaddresse: webmaster@ortstafeln.de
Letzte Änderung: 10.11.2002